… sich Nazis heute in den Weg zustellen, sind die etwa 150 Toten, die der braune Terror um Nationalsozialisten wie Wöll und andere in den vergangenen Jahren zu verantworten haben…
– ein Terror, der sich zugleich völlig offen und bewußt auf die historischen „Vorbilder“ des Nationalsozialismus beruft, wie etwa der Frankfurter Abgeordnete Jörg Krebs, Pressesprecher des Holocaust-Leugners und hessischen NPD-Vorsitzenden Marcel Wöll, Anmelder der Doppeldemonstration am 1. Mai in Raunheim und Rüsselsheim.
Für Menschen, die solche Verbrechen begehen, sie gutheißen oder sich nicht klar und eindeutig von ihnen distanzieren, darf es keine Meinungsfreiheit im politischen Diskurs der Gesellschaft geben. Man diskutiert ja auch nicht mit Mördern oder Vergewaltigern darüber, ob sie mit ihren Verbrechen nicht vielleicht doch ein bißchen Recht haben oder wenigstens ein Recht darauf, Taten dieser Art zu propagieren. Als völlig absurd würde es zu Recht angesehen, wenn für Demonstrationen, die Mord, Totschlag und Vergewaltigung propagieren, massivster Polizeischutz und die Verhängung des Belagerungszustandes für ganze Stadtviertel angeordnet würden, während diejenigen, die gegen die „Meinungsfreiheit“ dieser Art demonstrieren, unter den Generalverdacht der „Gewalttäitigkeit“ gestellt würden. Aber genau das passiert in Raunheim und Rüsselsheim.
Abgesehen davon sind wir der Ansicht, daß die Existenz einer faschistischen Organisation wie der NPD nach dem Willen der Verfassung nicht legal ist und aufgrund des – allerdings ständig mißachteten – Art. 139 GG schon längst verboten sein müßte.
Eine Dokumentation der bekannten Fälle von Nazigewalt 2004 – 2007 spricht für sich – man sollte sie sich aufmerksam anschauen!
