Frankfurt, 7. Juli. Bei einer Nazi-Demonstration werden zahlreiche Auflagenverstöße registriert. Von allen Journalist- Innen und Demonstrations- beobachterInnen. Viele Doku- mentationstrupps der Polizei sind anwesend. Was sie gesehen haben, wissen wir nicht. Was sie nicht gesehen haben wollen, zeigen wir hier: zum Beispiel einen Nazi-Demonstranten, der ein Tattoo „Blut und Ehre“ zeigt. Damit man es besser sehen kann, hat er anscheinend seinen Ärmel entsprechend gekürzt.
„Blut und Ehre„war der Wahlspruch der nazifaschistischen Hitlerjugend. Ihn zu zeigen erfüllt einen Straftatbestand. Er steht im Hintergrund des Blood and Honour – Netzwerks von Naziskins, das in Deutschland verboten und aufgelöst wurde. Alle haben es gesehen. Nur die Polizei – angeblich – nicht. Darum zeigen wir es hier noch einmal. Ein Fall von Strafvereitelung im Amt?

§258 Strafgesetzbuch
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