Berufung eingelegt: Staatsanwaltschaft fordert höhere Strafe für Wöll

NoNPD Die Staatsanwaltschaft Gießen fordert eine höhere Strafe für Marcel Wöll, als sie das Amtsgericht Gießen im Volksverhetzungsprozess wegen Leugnung des Holocaust gegen den hessischen Nazi-Führer und NPD-Landeschef Marcel Wöll verhängt hatte. Am 7. August war der wegen Körperverletzung und anderen Delikten vorbestrafte „Bewährungsversager“ Wöll zu vier Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt worden. Dagegen haben seine Rechtsanwälte Berufung angekündigt. Nun zieht die Staatsanwaltschaft Gießen nach. Für einen Prozeß in zweiter Instanz vor dem Landgericht Gießen fordert sie eine höhere Strafe für die Leugnung des Holocaust. Für den Prozesstermin wird der Zeitraum Oktober genannt. Bericht in der Frankfurter Neuen Presse, 17. August:

Staatsanwalt will höhere Strafe für NPD-Chef Wöll
(Friedberg) Auf den hessischen NPD-Vorsitzenden Marcel Wöll aus Butzbach könnte eine höhere Freiheitsstrafe zukommen als die derzeit verhängten vier Monate Haft: Die Staatsanwaltschaft Gießen legt Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Friedberg von vergangener Woche ein. „Wir haben mehr beantragt, wir wollen auch mehr“, erklärte Behördensprecher Reinhard Hübner gegenüber der FNP.
Der 24-jährige Wöll ist vom Amtsgericht wie berichtet wegen Volksverhetzung zu vier Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte auf sechs Monate Freiheitsstrafe plädiert. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der NPD-Vorsitzende in einer Sitzung des Wetterauer Kreistags im März den Holocaust geleugnet hat. Wöll hatte die ehemaligen Konzentrationslager Auschwitz und Buchenwald als „Stätten des so genannten nationalsozialistischen Terrors“ bezeichnet und Fahrten von Schulklassen dorthin eine „Gehirnwäsche für Vorschüler“ genannt.
Das Berufungsverfahren läuft vor dem Landgericht Gießen. Die Verhandlung werde nicht vor Oktober stattfinden, so Hübner. Auch Wölls Verteidiger haben inzwischen Rechtsmittel eingelegt.
Gegen Wöll laufen auch Ermittlungen wegen des Verdachts der versuchten Nötigung: Er soll einem linken Jugendlichen in der Sitzung des Kreistags im Juni Prügel angedroht haben. (schw)

Ein Gedanke zu „Berufung eingelegt: Staatsanwaltschaft fordert höhere Strafe für Wöll“

  1. Wie bekannt, wurde am 7. August 2007 der vorbestrafte Marcel Wöll vom Friedberger Amtsgericht wegen Volksverhetzung zu vier Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt.

    Bekanntlich hat die Staatsanwaltschaft Gießen sowie der Verurteilte Berufung gegen das Friedberger Urteil eingelegt.

    Laut mündlicher Auskunft eines Justizbeamten der Geschäftsstelle des Landgerichts Giessen vom 5.12.2007 wurde der Prozess gegen Wöll auf den 21. Mai 2008 terminiert.

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