Weiterer Bericht eines Demonstrationsbeobachters

Der folgende Ausschnitt aus dem Bericht eines Rechtsanwalts und Demonstrationsbeobachters der NPD-Demo am 20. Oktober zum polizeilichen Verhalten gegenüber GegendemonstrantInnen fügt weitere Facetten hinzu: das Verhalten von PolizeibeamtInnen gegenüber Minderjährigen, die Ahnungslosigkeit vieler PolizistInnen über die Rechte von DemobeobachterInnen sowie erneut die Undurchlässigkeit der Breitenbachbrücke, die im offenen Widerspruch zur wahrheitswidrigen Behauptung von Polizeisprecher Jürgen Linker steht, der Zugang zur Demonstration des Römerbergbündnisses an der Niddabrücke sei jederzeit möglich gewesen. Und: könnte Herr Linker uns bitte mal mitteilen, wieviel ZuschauerInnen die NPD-Demo eigentlich hatte? Dann wüßten wir wenigstens, wofür das Ganze nun gut gewesen sein soll…:

Nachdem die NPD ihr Kundgebung beendet hatte wurde ich durch den EA zur Peter-Zenger-Straße gerufen wo eine Gruppe von ca. 10 bis 12 größtenteils minderjähriger Demonstranten von der Polizei festgehalten wurde. Der zuständige Beamte erklärte mir gegenüber, daß gegenüber den Jugendlichen bereits im Bereich des Westbahnhofs ein weiträumiger Platzverweis (die gesamte Demoroute der NPD sowie die angrenzenden Straßenzüge, so dass man sich auch nicht mehr an der Polizeiabsperrung aufhalten darf) verhängt worden sei. Inwieweit dafür tatsächlich ein begründeter Anlass bestand konnte er mir nicht sagen. Die Jugendlichen sollten nun nachdem sie laut Polizei innerhalb des Gebietes auf das sich der Platzversweis erstreckte erneut angetroffen wurden (was von den Jugendlichen bestritten wurde) in Gewahrsam genommen werden. Der Gewahrsam zur Durchsetzung eines Platzverweises ist nun juristsch betrachtet keinesfalls die zwingende Folge bei Verstößen gegen einen verhängten Platzverweis sondern vielmehrdie Ermessensentscheidung des zuständigen Beamten. Der Umstand, daß bei dem erstmaligen (bestrittenen) Verstoß gegen einen Platzverweis bereits der Gewahrsam angeordnet wird, zeigt dass seitens der Polizei offensichtlich eine harte Linie gefahren werden sollte.

Wegen der Durchsuchung von Sachen der Demonstrationsbeobachter durch die Polizei muß ich sagen, dass sich viele Polizisten offensichtlich im Unkaren über die rechtliche Stellung der Demonstrationsbeobachter befanden. Als ich zu der NPD-Demo wollte erklärte der anwesende Beamte (nachdem ich ihn gefragt hätte ob die rechtlichen Voraussetzungen eine Durchsucheng meiner Tasche vorliegen), dass die Durchsuchung meiner Tasche keine polizeiliche Maßnahme darstelle sondern vielmehr durch mich freiwillig erfolge. Im polizeirechtlichen Sinne hat also keine Durchsuchung von Sachen stattgefunden.

Auffälig war im Zusammenhang mit der Behandlung von Demonstrationsbeobachtern das Verhalten der Polizei an der Absperrung Schönhof/Breitenbachbrücke. Dort konnte ich auf dem Weg von Rödelheim zum Westbahnhof die Absperrung erst nach einer Diskussion überwinden.

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