In der NPD läuft bekanntlich ganz wie bei ihren historischen Vorbildern nix ohne Führer. Darum zermartert man sich wohl dort das Hirn: wer „führt“ die Anti-Nazi-Koordination?? Die Antwort findet Geistesriese Jörg „Werwolf“ Krebs schnell: das kann nur der Magistrat sein! Das funktioniert nach der folgenden Logik:
Weil die Anti-Nazi-Koordination sich seit einiger Zeit nicht mehr in der Katharinenkirche oder dem Club Voltaire trifft, sondern im Türkischen Volkshaus, und weil das Türkische Volkshaus mit kommunalen Mitteln unterstützt wird, kann es ja nur so sein, daß eigentlich die Stadt es ist, aus der „die Anti-Nazi-Koordination geführt“ wird.
Toll! Und das aus einer Partei, die bekanntlich wesentlich vom Verfassungsschutz „geführt“ wird…
Wer sich dafür interessiert, wer oder was die Anti-Nazi-Koordination ist: Infos zur Grundsatzerklärung und zu unserem Selbstverständnis.
Der etwas weinerliche Dialog Krebs – Magistrat liest sich auf der NPD-Homepage (sorry: „Weltnetz-Seite“ heißt das ja bei denen …) folgendermaßen:
Frage vom 02.10.2007, F 494
Die sogenannte „Anti-Nazi-Koordination“ ist ein linksextremistischer
Zusammenschluss von zum Teil offen gewaltbereiten militanten Personen und Gruppen, die sich immer wieder zu Koordinierungsgesprächen im von der Stadt finanziell unterstützten Türkischen Volkshaus e. V. trifft, um dort offensichtlich Straftaten unter anderem gemäß § 21 VersG (sic!!) vorzubereiten. Die gleiche Gruppierung wusste nun schon aufallend früh von der Anmeldung einer Demo am 20. Oktober durch die NPD.Ich frage den Magistrat:
Wird die Anti-Nazi-Koordination von der Stadt offiziell unterstützt, und welche Konsequenzen zieht der Magistrat aufgrund der Tatsache, dass das Türkische Volkshaus e. V. dieser Guppierung immer wieder kostenlos Räumlichkeiten zur Verfügung stellt?Antragstellende Person(en):
Stadtv. Jörg KrebsAntwort des Magistrats:
„Der Magistrat verweist zur Beantwortung auf die Ausführungen im Bericht B 713 vom 28.09.2007.“
Anmerkung Jörg Krebs’:
Dieser Bericht ist auch nicht wirklich aussagekräftiger; man erkennt eben sofort, daß es sich beim angesprochenen Themenfeld um eine tabuisierte Grauzone handelt. Es verdichtet sich auch bei dieser eher unscheinbaren Antwort aber auf jeden Fall der seit langem von der nationalen Opposition gehegte Verdacht, daß „Antifa“-Kriminelle vom System nicht nur geduldet, sondern von diesem auch geführt werden, um mißliebige politische Gruppierungen von der Mitwirkung an der Willensbildung des Volkes (Art. 21 GG)abzuhalten.
