… findet am Mittwoch, 9. Januar, 19 Uhr im Türkischen Volkshaus statt.
Themen: Veranstaltung am 11. Januar / Infostände am 12. Januar / Aktionen am 19. und 20. Januar
Anti-Nazi-Koordination Frankfurt 2007 – 2015
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… findet am Mittwoch, 9. Januar, 19 Uhr im Türkischen Volkshaus statt.
Themen: Veranstaltung am 11. Januar / Infostände am 12. Januar / Aktionen am 19. und 20. Januar
Guten Abend,
beim Treffen der ANK sollte m.E. auch das aktuelle Urteil des Frankfurter Verwaltungsgerichts zum NPD-Werbe-Spot im HR thematisiert und eine entsprechende Presse-Erklärung beraten werden:
„Volksverhetzende Wahlwerbung
HR muss NPD-Spot nicht senden
Frankfurt/Main (ddp) – Die rechtsextreme NPD ist mit dem Versuch gescheitert, auf juristischem Weg die Ausstrahlung eines Wahlwerbespots im Hessischen Rundfunk (HR) zu erzwingen. Nach Angaben des HR wies das Frankfurter Verwaltungsgericht am Donnerstag einen Antrag der NPD auf einstweilige Verfügung gegen den Sender ab.
Die NPD wollte, dass der TV-Spot am Freitag gesendet wird. Der HR lehnte dies mit der Begründung ab, der Spot erfülle den Straftatbestand der Volksverhetzung. Dieser Einschätzung sei das Verwaltungsgericht gefolgt, sagte HR-Intendant Helmut Reitze.
Er sei zufrieden, dass die Wahlwerbung der NPD nicht ausgestrahlt werden müsse: „Das hohe Gut der Meinungsfreiheit und der Freiheit zur Wahlwerbung von Parteien darf nicht dazu führen, dass öffentlich- rechtliche Sender von Parteien gezwungen werden können, in deren Wahlwerbespots enthaltenes rassistisches oder menschenverachtendes Gedankengut verbreiten zu müssen.“
Die Parteien trügen zwar die Verantwortung für Form und Inhalt der Wahlwerbespots, sagte Reitze weiter. Trotzdem sehe sich der HR „in der Verantwortung zu prüfen, ob diese Wahlwerbespots einen erheblichen Verstoß gegen das Strafrecht beinhalten“. Dieser Verantwortung sei der HR auch hier nachgekommen.“ (FR 3.1.08)
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