Antifaschistische Sitzblockaden stellen keine Straftat dar …

… solange Wolfgang Thierse daran teilnimmt. Alles andere ist was anderes. Immerhin!
In seiner Entscheidung zur Festnahme und zum Strafantrag unter anderem von Christian Worch (NPD) gegen Wolfgang Thierse (SPD) entschied ein Berliner Gericht: „Da eine Sitzblockade nach Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht als Gewalt zu bewerten sei, liege der Anfangsverdacht einer Nötigung nicht vor…„. So jedenfalls berichtet NPD-Blog.Info. Wir sind gespannt, wie wir das bei der nächsten Blockade erleben!

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