
Der Frankfurter Blood & Honour–Prozess droht zu scheitern, weil das Gericht wenig weiß und offenkundig keine Lust mehr hat. Dabei hat es seine Möglichkeiten bei weitem nicht ausgeschöpft.
Seit Anfang November läuft vor dem Frankfurter Landgericht der Prozess gegen den Neonazi Thomas H. aus Neuberg (bei Hanau), der beschuldigt wird, als Mitglied und ab ca. 2006 als Leiter einer Blood & Honour Sektion Südhessen gegen das „Verbot einer Vereinigung“ (§85 StGB) verstoßen zu haben. Das Neonazi-Netzwerk Blood & Honour war in Deutschland im September 2000 vom Bundesinnenministerium verboten worden.
Bis zum Prozesstag am 4. Februar sah es tatsächlich so aus, als wolle das Frankfurter Landgericht „Ernst machen“. Mehrfach wurde Thomas H. bedeutet, er habe keine Schonung zu erwarten. Doch der Schein trog: Der Vorsitzende Richter der 20. Großen Strafkammer, Kaiser-Klan, stellte Thomas H. am 4. Februar die Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage in Aussicht. Dies war deshalb eine überraschende Wende, da der zweite Angeklagte, Olaf G. aus Langgöns (bei Gießen), am 19. Januar wegen des selben Vorwurfs zu einer Haftstrafe von acht Monaten, ausgesetzt auf drei Jahre Bewährung, verurteilt worden war. Weiterlesen „„Eine richtig harte Sache“ – zum aktuellen Frankfurter Blood & Honour – Prozeß“


