Nein, „Politically Incorrect“ oder „Achse des Guten“ sind nicht einzigen Internetblogs und -foren im Land, auf denen sich vorwiegend anonyme Menschenverächter und RassistInnen selbst outen können. Der Bericht über eine Zahnärztin in Baden-Württemberg, die einem Jugendlichen allein wegen seines türkischen Vornamens „Cihad“ die Verhandlung verweigerte, lässt die Rechte – natürlich wie immer: anonym – jubeln. Das weckt für diese Herrschaften offenbar wunderschöne Erinnerungen an früher.
Ein weiteres Beispiel für dieses widerwärtige Milieu ist das Forum „politikforen.net“, wo unter der sagenhaft heuchlerischen Überschrift „… die Freiheit des Wortes“ jede/r, der das schon immer mal wollte, so richtig verbal die Sau rauslassen kann. Wer es sich antun möchte, mal zu sehen, wie der möglicherweise eigene Nachbar oder der nette Zahnarzt von nebenan eigentlich wirklich denkt und dabei über Muslime hetzt, daß es nur so kracht, kann auf eigene Verantwortung ja mal hier schauen.
Kategorie: NPD, Reps, DVU
Ihre Bundesprüfstelle befindet: die neue Schulhof-CD der NPD ist ok!!
Die sogenannte „Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien“ ist der Auffassung, daß die NPD auch weiterhin eine sogenannte Schulhof-CD verteilen darf. Das geht aus einem ausführlichen Bericht bei NPD-Blog.info hervor.
Track Nr. 7 der CD enthält ein Interview mit dem wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung, Volksverhetzung, Billigung von Straftaten, Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole sowie Beschimpfung von Bekenntnissen verurteilten „Landser“ (ehemals: „Endlösung“)-Chef Michael „Lunikoff“ Regener.
Noch ganz sauber, Bundesprüfstelle?
Erfolgreicher Prozeßauftakt
Der Zivilprozeß gegen die Frankfurter Antifaschistin Katinka Poensgen hat erfolgreich begonnen: als erstes mußte das Gericht den viel zu kleinen Verhandlungsraum aufgeben. An die 100 AntifaschistInnen drängten sich vor dem Raum, in dem nur 25 ZuschauerInnen die Öffentlichkeit vertreten können. Weiterlesen „Erfolgreicher Prozeßauftakt“
Der IG Metall – Bezirk Frankfurt mobilisiert gegen den Dresdner Naziaufmarsch
Die Beschäftigten des IG Metall Bezirkes Frankfurt (Saarland – Rheinland-Pfalz – Hessen – Thüringen) unterstützen das bundesweite Bündnis „Nazifrei – Dresden stellt sich quer“. Das brachten die TeilnehmerInnen einer Tagung dieses Bezirks am 26.1.2010 zum Ausdruck.
Dresden – zwischen 1945 und 2010
Wolf Wetzel hat einen lesenswerten Text zum Hintergrund des diesjährigen und hoffentlich letzmaligen Naziaufmarsches in Dresden verfaßt, den wir hier dokumentieren möchten: „Dresden – zwischen 1945 und 2010“.
Dresden – zwischen 1945 und 2010
2009 marschierten im Schutz von über 4.000 Polizisten[1] mehr als 6.000 Neonazis durch Dresden. Unter dem Motto ›Gegen den Bombenterror der Alliierten‹ wollen sie am 13. Februar erneut durch Dresden paradieren.
Der Ort ist gut gewählt: ›Dresden‹ steht auch für den rechten Opferdiskurs der bürgerlich-rechten Mitte, die mit der Bombardierung Dresdens 1945 durch die Alliierten das Terrorregime der Nazis zu relativieren versucht.
Erneut werden es AntifaschistInnen nicht nur mit dem größten Neonaziaufmarsch in Europa zu tun haben. Neben dem honorigen ›Opferdiskurs‹ werden wieder Tausende Polizisten aufgeboten, um Dresden zum Wallfahrtsort für Neonazis zu machen. Weiterlesen „Dresden – zwischen 1945 und 2010“
Antifaschismus mit Biß – Prozeß gegen Katinka Poensgen am kommenden Donnerstag
Die Frankfurter Antifaschistin Katinka Poensgen, seit Jahren Sprecherin der ANK, ist soeben vom Land Hessen angeklagt worden. Grund der Anklage war ihr Biß in einen polizeilichen Daumen am 20.10.2007. Dieser Daumen gehörte zum Körper eines Polizeibeamten, der Katinka, damals Versammlungsleiterin einer ANK-Kundgebung gegen die rassistische NPD-Demonstration widerrechtlich an ihrer Tätigkeit hinderte, sie gemeinsam mit anderen Polizisten beleidigte, angriff, mißhandelt und schließlich festnahm (Video der Festnahme, Protokoll der Ereignisse). Nun soll Katinka (1,55 m) dem Land Hessen die Arbeitsausfallzeit des gebissenen Beamten (ca. 1,90 m) bezahlen, der wegen seiner Verletzung eine Woche lang nicht arbeitsfähig gewesen sein will. Hinzu kommen die Arztkosten.
Der Prozeßauftakt wird sich am Donnerstag, 4.2.2010, 11:10 Uhr, Gerichtsstraße 2, Gerichtsgebäude B, Raum 160 abspielen. Wir rufen alle AntifaschistInnen dazu auf, durch zahlreiche Anwesenheit Katinka den Rücken zu stärken!
Bundesweit erfolgreiche Plakatieraktion gegen den Dresdner Naziaufmarsch
In etwa 20 größeren Städten der Republik, darunter auch in Frankfurt und Wiesbaden, wurde gestern erfolgreich mit den Plakaten für die Verhinderung des Dresdner Naziaufmarsches geworben, die die Dresdner Staatsanwaltschaft für kriminell hält. Hier eine kurze Einschätzung zum Erfolg der Aktion: Dresden-Nazifrei, Endstation rechts.
Steilvorlage: die hessische NPD nutzt die Argumentation der staatlichen Anti-Antifa für eine Strafanzeige …
Der Frankfurter NPD-Stadtverordnete (ja, so etwas gibt’s in der „weltoffenen“ Main-Metropole …) und hessische Landesvorsitzende der Neofaschisten, Jörg Krebs, zugegebenerweise ein Mann bisweilen zweifelhafter Zurechnungsfähigkeit, hat Strafanzeige gegen die Landtagsfraktion der LINKEN gestellt. Auf deren Homepage befinde sich ein Banner von „Dresden-Nazifrei“, auf dem „unverhohlen zur Blockade der für den 13. Februar 2010 in Dresden“ angemeldeten Faschistendemo aufgerufen werde, empört sich der Mann. Dagegen sei die Staatsmacht andernorts durch Beschlagnahmung von Tausenden Plakaten und Abschalten der Homepage von „Dresden-nazifrei“ ja dankenswerterweise bereits vorgegangen. Nun müssten auch in Hessen Taten gegen die LINKE wegen „Bildung einer kriminellen Vereinigung“ folgen: „Ich fordere die Strafverfolgungsbehörden daher auf, diesem rechtswidrigen Treiben Einhalt zu gebieten und mich über den Fortgang ihrer Ermittlungen zu unterrichten.“, gebietet Krebs am Schluss einer Pressemitteilung der NPD ( hier bei News4Press).
(Da befindet er sich übrigens durchaus im Einklang mit Familienministerin Kristina Köhler, die künftig routinemäßig alle antifaschistischen Initiativen der Republik vom Verfassungsschutz begutachten lassen möchte: Verdacht des „Linksextremismus“. Es läßt tief blicken, wenn ein Regierungsmitglied Aktionen gegen Nazis in der Regel für potentiell „extremistisch“ hält. Frau Köhler hat das in der gestrigen Feierstunde mit Shimon Peres dem sicher ehrlicherweise auch so mitgeteilt, als dieser forderte, Faschismus nie wieder zuzulassen…)
Wir werden heute sehen, ob die staatlichen Organe der Aufforderung von Jörg Krebs nachkommen, wenn in Wiesbaden und Frankfurt ab 16 Uhr AntifaschistInnen die kriminalisierten Plakate nach öffentlicher Ankündigung unter die Leute bringen werden!
Und so soll es am 13. Februar laufen … Karte, EA-Nummer, Twitter, Regionalteams, AnmelderInnen
Mit dem folgenden Link gelangt Ihr zu einem Lageplan, aus dem hervorgeht, daß wir aus Hessen zu „Team Lila“ gehören werden. Anmelderin des Blockadepunktes an der Fritz-Löffler-Straße / Strehlener Straße ist die Bundestagsabgeordnete Christine Buchholz. Auf der Karte findet Ihr auch die übrigen Blockadepunkte sowie nützliche Hinweise wie Twitter und EA-Nummer.
Dresden: jetzt erst recht! Video mit Konstantin Wecker und Commander Shree Stardust
Antifaschismus überlässt man nicht dem Staat, sondern Demokratie machen wir am Besten selber. Darum werben Commander Shree Stardust und Konstantin Wecker bei allen Unterschieden, die hier auch nicht verschwiegen werden, gemeinam: für mobile, entschlossene antifaschistische Massenblockaden am 13.2.2010 in Dresden. Video hier.
Mobilisierungsvideo von „No Pasaran!“ mit politischen Argumenten für das Aktionskonzept, die praktische Machbarkeit und den juristischen Status von Massenblockaden als Ordnungswidrigkeit hier.
Zu der letztgenannten juristischen Frage, ob das Blockieren einer genehmigten Versammlung strafbar oder bloß eine Ordnungswidrigkeit ist, meint GRÜNEN-MdB und Rechtsanwalts Hans-Christian Ströbele in eine aktuellen jW-Interview: „Die Staatsanwaltschaft in Dresden hat das Strafgesetzbuch offenbar noch nicht gründlich im Lichte des Grundgesetzes gelesen. Ihr müßte sonst klar sein, daß nicht jedes Ausüben von Druck bei Demonstrationen unter den Straftatbestand der Nötigung fällt. Das Bundesverfassungsgericht hat dazu mehrfach einschlägige Entscheidungen getroffen. Demnach kann eine Sitzblockade – abhängig von den jeweiligen Umständen – ein völlig legitimes Demonstrationsmittel sein. Außerdem ist nicht jede Demonstration mit außergewöhnlichen Mitteln als Störung einer anderen Versammlung strafbar, geschweige der Aufruf dazu. Die Rechtsauffassung der Dresdener Justiz ist meiner Ansicht nach juristisch unhaltbar. “ Text des gesamten Intervies: hier.
Und hier ein Artikel auf „Internet-Law„, in dem die Ansicht vertreten wird, das Vorgehen der Staatsanwaltschaft Dresden sei rechtswidrig, da sich die Staatsanwaltschaft mit ihrer Forderung an den Domainbetreiber von „Dresden-nazifrei“ im Bereich der Gefahrenabwehr bewege, wofür sie nicht zuständig sei. Sie habe somit ihre Kompetenzen überschritten.
