Nach der weitgehend behinderten Nazi-Demonstration in Friedberg am 7.11. wird nun die Kritik an der Polizeiführung immer lauter. Neben den Vorgängen am Bahnhof um die Abreise der verhinderten Fascho-DemonstrantInnen samt ihrem Bundesführer Voigt (Festnahmen, Einsatz von Pfefferspray, Kopfverletzung) steht die Einkesselung von AntifaschistInnen an verschiedenen Punkten der Demonstration im Mittelpunkt der wachsenden Empörung. An verschiedenen Orten hatte die Polizei, offenkundig um den „geregelten Ablauf“ der Nazi-Demonstration zu gewährleisten, nachdem diese wegen der Blockaden von 500 AntifaschistInnen auf die Kaiserstraße keinen Fuß hatten setzen können, Hunderte von AntifaschistInnen eingekesselt und nur gegen Feststellung der Personalien Stunden später wieder gehen lassen – laut Polizeibericht in 300 Fällen. Dies ist, so stellt der Ermittlungsausschuß fest, eindeutig rechtswidrig. Zum Polizeiverhalten beim Vorgehen gegen die Friedberger Nazidemo am 1.8. hier: ein Vergleich lohnt – der Einsatzleiter hieß in beiden Fällen Alexander König.
- Bericht des Ermittlungsausschuss
- Rechtlicher Hintergrund: Einkesselungen sind generell rechtswidrig (Urteil zum „Hamurger Kessel“)
- FR, 10.11: „Grüner Stadtrat zeigt Polizei an„
- Wetterauer Zeitung, 10.11.: „Zahlreiche Beschwerden über Einkesselung in Friedberg“ (Wetterauer Zeitung, 10.11.2009)
Der Ermittlungsausschuss trifft sich am 13.11., 20 Uhr im Frankfurter Club Voltaire zu Fragen der Rechtsberatung wegen der Friedberger Aktionen.
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