Während sich Betroffene, Jornalisten und Kriminologen über den überraschend milden Inhalt der Anklageschrift gegen den Klappspaten-Prügler Kevin Schnippkoweit wundern oder empören (Bericht HR), liefert Innenminister Volker Bouffier (CDU) in seiner Antwort auf eine Kleine Anfrage der LINKS-Fraktion im Hessischen Landtag zu den Vorgängen rund um eine NPD-Demonstration in Frankfurt (7.7.2007) einen prägnanten Hinweis darauf, weshalb es zu Vorgängen wie dem Anschlag Schnippkoweits überhaupt kommen konnte. Der Herr Innenminister erklärt, daß es im vergangenen Jahr keinerlei strafbare Handlungen oder Auflagenverstöße der NPD-Demonstranten gegeben habe, die deren vorzeitige Ende hätten rechtfertigen konnte:
Veranstalter war der Anmelder und Leiter der Versammlung, Herr Marcel Wöll. Seitens des Herrn Wöll wurden während der NPD-Demonstration keine Verstöße gegen die Auflagen der Stadt Frankfurt am Main begangen,
die zu einer Auflösung der Versammlung hätten führen können. Insoweit war eine Auflösung der Veranstaltung aufgrund von Verstößen des Veranstalters nicht möglich. Aufgrund fehlender Auflagenverstöße wurden demzufolge auch weder Straf- noch Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen Herrn Wöll eingeleitet. Unabhängig davon lagen weder dem für den Schutz des Aufzuges der NPD zuständigen Polizeiführer noch dem vor Ort befindlichen Vertreter der zuständigen Versammlungsbehörde der Stadt Frankfurt am Main Informationen vor, mit denen eine Auflösung hätte begründet werden können. Die vorhandenen Erkenntnisse wurden von der Polizei geprüft und der zuständigen Staatsanwaltschaft zur Bewertung vorgelegt.“
heißt es in Bouffiers Antwort vom 16. September. Nur zur Erinnerung: Weiterlesen „Bouffiers Antwort auf Schnippkoweits Klappspaten“