Bei den antifaschistischen Aktionen am 7. Juli letzten Jahres kam es zu zahlreichen Festnahmen. Nun trudeln die ersten Bußgeldbescheide ein. Zum Umgang damit hier folgende Informationen und praktischer Hinweis:
Es sollten möglichst alle Betroffenen gegen die Bußgeldbescheide Einspruch einlegen. Das kann zum Beispiel mit dem unten folgenden formlosen Einspruch geschehen. Der Einspruch muss 14 Tage nach Zustellung des Bußgeldes eingelegt werden.
Die Befürchtung des Treffens, dass mit der Zahlung des Bußgeldes einer Schadenersatzforderung der Bahn die Tür geöffnet würde, ist übrigens nach Auskunft eines kompetenten Anwalts nicht gerechtfertigt. Trotzdem: erstmal widersprechen und bei uns melden!
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Mögliche Form eines Einspruchs gegen einen Bußgeldbescheid:
An: …
Bußgeldbescheid vom … ( Datum) gegen … ( Name) Ihr Zeichen: …(Aktenzeichen, steht oben links in einem Kästchen als
OWiReg-Nr.)Sehr geehrte Damen und Herren,
in vorbezeichneter Angelegenheit lege ich (Name) gegen den Bußgeldbescheid vom (Datum), (Aktenzeichen), zugestellt am (Datum) EINSPRUCH ein.mit freundlichen Grüßen
…

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